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Es ist in meiner eigenen Praxis schon vorgekommen, dass für die Errichtung eines gewerblichen Gebäudes ein mündlicher Bauvertrag abgeschlossen wurde. Die Folgen zeigten sich sehr schnell, als die vereinbarte Bausumme von 500.000 DM mit Schwung überschritten wurde. Der Bauherr bekam dadurch bislang ungeahnte Probleme. Solche Fehler passieren heute nicht mehr, so meine Hoffnung. Dennoch ist es für beide Vertragsparteien wichtig, sich über die eigenen Interessen im Klaren zu sein. Diese sollten Gegenstand des Vertrages sein.
Zunächst muss bis in das letzte Detail definiert sein, was der Baubetrieb als seine Leistung schuldet. Nachträge wegen Änderungen des Vertrages gehen regelmäßig ins Geld. Dabei ist auch zu empfehlen, wenn die Koordinierung der Bauarbeiten der einzelnen Gewerke nicht durch einen fähigen Architekten sichergestellt ist, von Anfang an einen Komplettvertrag mit einem Unternehmer abzuschließen. Dieser ist zwar um etwa 2 – 3 % teurer wegen des Generalunternehmerzuschlages, diese Mehrkosten sind ihren Preis aber allemal wert, weil der Bauherr dadurch nur einen Vertragspartner hat, mit dem er Differenzen klären kann. Des weiteren ist dringend zu empfehlen, die Vertragsfristen verbindlich aufzunehmen, d.h. Beginn der Arbeiten, Fertigstellung von Rohbau, Dach, Außenputz und Installationen sowie Übergabe des fertigen Werkes mit Kalenderdaten zu versehen. Hilfreich ist dabei auch die Vereinbarung eines Bauzeitenplanes, damit der Bauherr frühzeitig erkennt, ob er mit seinem Vorhaben noch im Plan liegt. Zur Abdeckung eventueller Verzögerungsschäden durch Überziehung der vorgenannten Fristen sollte ebenso eine Vertragsstrafe vereinbart werden, die von den letzten Zahlungen für den Vertrag abgezogen werden kann. Nur so kann der Bauherr sicherstellen, nicht auf den Kosten der überplanmäßigen Miete seiner Wohnung letztlich hängen zu bleiben.
Nicht zu unterschätzen ist die... Read More
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