Kontakt

Telefon: 035 63 - 345 030

Telefax: 0 35 63 - 902 41

Mobil: 0171 - 77 97 368

E-Mail: info@kanzlei-bleidiessel.de

Bauverträge sicher und fair gestalten

4. Juni 2015

Es ist in meiner eigenen Praxis schon vorgekommen, dass für die Errichtung eines gewerblichen Gebäudes ein mündlicher Bauvertrag abgeschlossen wurde. Die Folgen zeigten sich sehr schnell, als die vereinbarte Bausumme von 500.000 DM mit Schwung überschritten wurde. Der Bauherr bekam dadurch bislang ungeahnte Probleme. Solche Fehler passieren heute nicht mehr, so meine Hoffnung. Dennoch ist es für beide Vertragsparteien wichtig, sich über die eigenen Interessen im Klaren zu sein. Diese sollten Gegenstand des Vertrages sein.

Zunächst muss bis in das letzte Detail definiert sein, was der Baubetrieb als seine Leistung schuldet. Nachträge wegen Änderungen des Vertrages gehen regelmäßig ins Geld. Dabei ist auch zu empfehlen, wenn die Koordinierung der Bauarbeiten der einzelnen Gewerke nicht durch einen fähigen Architekten sichergestellt ist, von Anfang an einen Komplettvertrag mit einem Unternehmer abzuschließen. Dieser ist zwar um etwa 2 – 3 % teurer wegen des Generalunternehmerzuschlages, diese Mehrkosten sind ihren Preis aber allemal wert, weil der Bauherr dadurch nur einen Vertragspartner hat, mit dem er Differenzen klären kann. Des weiteren ist dringend zu empfehlen, die Vertragsfristen verbindlich aufzunehmen, d.h. Beginn der Arbeiten, Fertigstellung von Rohbau, Dach, Außenputz und Installationen sowie Übergabe des fertigen Werkes mit Kalenderdaten zu versehen. Hilfreich ist dabei auch die Vereinbarung eines Bauzeitenplanes, damit der Bauherr frühzeitig erkennt, ob er mit seinem Vorhaben noch im Plan liegt. Zur Abdeckung eventueller Verzögerungsschäden durch Überziehung der vorgenannten Fristen sollte ebenso eine Vertragsstrafe vereinbart werden, die von den letzten Zahlungen für den Vertrag abgezogen werden kann. Nur so kann der Bauherr sicherstellen, nicht auf den Kosten der überplanmäßigen Miete seiner Wohnung letztlich hängen zu bleiben.

Nicht zu unterschätzen ist die... Read More

4. Juni 2015
Es kommt gerade in unserer Gegend nicht selten vor, dass sich ein Eigentümer entschließt, sein altes Gebäude radikal umzumodeln. Dies betrifft sowohl Wohn- und Geschäftshäuser als auch Nebengebäude. Und wenn dann der Eigentümer möglicherweise noch mit seinen hilfswilligen Nachbarn so richtig losgelegt hat, wird er aufgesucht von einem Mitarbeiter der Bauordnungsbehörde, der noch freundlich fragt, was mit diesem Bauwerk passieren solle. Dies beantwortet unser Eigentümer voller Bauherrenstolz wahrheitsgemäß. Der Behördenmitarbeiter fotografiert das Bauwerk und schaut sich interessiert den Baufortschritt an. Aber nach einer Woche –wenn es denn so lange dauert- erhält unser Bauherr eine Ordnungsverfügung mit folgendem Inhalt: Über das Bauvorhaben wird ein Baustopp verhängt, zudem wird der Abriss des Gebäudes verfügt. Was ist passiert?
4. Juni 2015
Wer jemals gebaut hat, wird das Problem kennen: So wie die fertige Leistung sein sollte, ist sie nicht. Ein Mangel liegt regelmäßig vor bei einer Abweichung des Soll- vom Ist-Zustand. Begrifflich setzt dies zunächst voraus, dass vertraglich klar ist, was in welcher Qualität gebaut werden soll. Normalerweise wird zur Bauüberwachung ein Architekt beauftragt, der während des Baugeschehens die Arbeiten begleitet und entstehende Fehler (mit) verhindern hilft. Fehler passieren dennoch, sei es bei falscher (unzureichenden) Abdichtung des Mauerwerks gegen aufsteigende Nässe, unebenem Estrich, Verlegefehlern bei Fliesen, Putzunebenheiten oder gar undichtem Dach.
4. Juni 2015
Als Grundstückseigentümer wünscht man sich vor dem Haus eine ordentliche Straße, einen Bürgersteig, vielleicht noch Begrünung oder sogar eine wesentliche Verkehrsberuhigung durch ansprechende Pflasterung. Ebenfalls wünschenswert ist die perfekte Erschließung des Grundstücks mit Wasser- und Abwasseranschluss. Wenn diese Wünsche in Erfüllung gehen, kommt schließlich die Frage auf, wer das bezahlt.
4. Juni 2015
Wer jemals gebaut hat, wird das Problem kennen: So wie die fertige Leistung sein sollte, ist sie nicht. Ein Mangel liegt regelmäßig vor bei einer Abweichung des Soll- vom Ist-Zustand. Begrifflich setzt dies zunächst voraus, dass vertraglich klar ist, was in welcher Qualität gebaut werden soll. Normalerweise wird zur Bauüberwachung ein Architekt beauftragt, der während des Baugeschehens die Arbeiten begleitet und entstehende Fehler (mit) verhindern hilft. Fehler passieren dennoch, sei es bei falscher (unzureichenden) Abdichtung des Mauerwerks gegen aufsteigende Nässe, unebenem Estrich, Verlegefehlern bei Fliesen, Putzunebenheiten oder gar undichtem Dach.
Share by: