Kontakt
Telefon: 035 63 - 345 030
Telefax: 0 35 63 - 902 41
Mobil: 0171 - 77 97 368
E-Mail: info@kanzlei-bleidiessel.de
Es kommt gerade in unserer Gegend nicht selten vor, dass sich ein Eigentümer entschließt, sein altes Gebäude radikal umzumodeln. Dies betrifft sowohl Wohn- und Geschäftshäuser als auch Nebengebäude. Und wenn dann der Eigentümer möglicherweise noch mit seinen hilfswilligen Nachbarn so richtig losgelegt hat, wird er aufgesucht von einem Mitarbeiter der Bauordnungsbehörde, der noch freundlich fragt, was mit diesem Bauwerk passieren solle. Dies beantwortet unser Eigentümer voller Bauherrenstolz wahrheitsgemäß. Der Behördenmitarbeiter fotografiert das Bauwerk und schaut sich interessiert den Baufortschritt an. Aber nach einer Woche –wenn es denn so lange dauert- erhält unser Bauherr eine Ordnungsverfügung mit folgendem Inhalt: Über das Bauvorhaben wird ein Baustopp verhängt, zudem wird der Abriss des Gebäudes verfügt. Was ist passiert?
Unser Bauherr hat keine Baugenehmigung vorher eingeholt, obwohl das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Dies ist es immer dann, wenn wesentlich in die Bausubstanz eingegriffen wird, etwa weil tragende Wände geändert werden, Der Rauminhalt geändert oder die Nutzung geändert werden soll etwa von einem Wohn- zu einem Gewerbegebäude. Sofortige Konsultationen eines Architekten führen zum Erstaunen unseres Bauherrn aber nicht zu einer Beruhigung der Lage, denn dieser erklärt lapidar, da könne man auch mit einem nachträglich gestellten Bauantrag nichts erreichen, weil dieses Vorhaben nicht zulässig zu machen ist, weil nach dem aktuellen Baurecht das Bauwerk etwa an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig ist. Der schon verzweifelte Bauherr will daraufhin alle bisherigen Bauarbeiten rückgängig machen. Aber auch dies hilft ihm nicht. Er hat übersehen, dass für das alte Gebäude der sogenannte Bestandsschutz wirkte. Dies heißt, dass ein ursprünglich genehmigtes Bauwerk bestehen bleiben kann, auch wenn nach aktuellem Recht dafür keine Baugenehmigung mehr zu... Read More
Standort
Georgenstraße 36
03130 Spremberg